SBV ist freigestellt und geht in Rente (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 05.08.2015, 11:28 (vor 3204 Tagen) @ Hans

Hallo,

es gibt keinen direkten Anspruch auf "Einarbeitungsfreistellung". Ob der AG eine solche zugesteht, ist reine Verhandlungssache.
Deine eigene Freistellung als Nachrücker beginnt mit dem ersten Tag des Ruhestandes Deines Vorgängers.

Allerdings solltest Du als erster "Stelli" bei mehr als 200 sbM schon zu ständigen Aufgaben herangezogen sein und doch auch Urlaubs- und Krankheitsvertretung gemacht haben. Das sollte eigentlich schon eine "faktische" Freistellung ergeben. Die dafür notwendige Abstimmung gem. § 95 Abs. 1 Satz 6 kann natürlich auch dann für die sukzessive Übergabe genutzt werden.

Worauf Du jetzt allerdings ggü. dem AG schon Anspruch hast angesichts des feststehenden Nachrückens, ist ein erweiterter Schulungsanspruch in Hinblick auf die neuen bzw. erweiterten Aufgaben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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