Kann örtl. stellv. SBV das Amt der GSBV wahrnehmen? (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo zusammen,
vielen Dank für die rege Diskussion. Alle Meinungen und Ansichten haben mir geholfen die Situation von allen Seiten zu betrachten. Der Kollegin ist klar, dass sie als Stellvertreter fungiert. Eine Neuwahl war nie angedacht, da der SBV ja nicht zurück getreten ist.
Mir fällt dazu gleich noch eine Frage ein. Ist die stellv. SBV, die ja auch stellvertretend für den erkrankten SBV die Funktion der GSBV wahrnimmt, zur KSBV-Wahl aktiv wahlberechtigt?
Vielen Dank
VG Ute