Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Tuesday, 08.09.2015, 14:21 (vor 3175 Tagen) @ HarriM

Hallo,

ja, das ArbG benötigt einen Anlass und die Gefahr der Wiederholung.

Anlass ist doch gegeben, mehrfach wie Du schreibst. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass der AG nochmals so handelt oder hat er sich verpflichtet nicht mehr so zu handeln und keine Aufhebungsverträge mehr anzubieten.

Im Beschlussverfahren geht es darum dem AG unter Androhung eines deutlichen Ordnungsgeldes die Wiederholung der rechtswidrigen Handlung zu untersagen.


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