Sonderfall Ausland (Zusatzurlaub)

ciralifan, Monday, 12.10.2015, 14:14 (vor 3127 Tagen) @ jacamido

Hierzu dürftest du nichts im deutschen Recht finden, u.a.da dies auch das deutsche Schwerbehindertenrecht (SGB IX) nicht betrifft.
Es kann ggf. höchstens eine interne Betriebsvereinbarung greifen.
Frag - ich setze bei Mitarbeitern im Ausland mal voraus ihr seid Konzern oder in ähnlichen Strukturen - euren zuständigen (Konzern- ö.ä.- ) Betriebsrat.


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