Sonderfall Ausland (Zusatzurlaub)
Hierzu dürftest du nichts im deutschen Recht finden, u.a.da dies auch das deutsche Schwerbehindertenrecht (SGB IX) nicht betrifft.
Es kann ggf. höchstens eine interne Betriebsvereinbarung greifen.
Frag - ich setze bei Mitarbeitern im Ausland mal voraus ihr seid Konzern oder in ähnlichen Strukturen - euren zuständigen (Konzern- ö.ä.- ) Betriebsrat.