Anzahl Behindertentoiletten (Hilfsmittel)
Hallo,
wenn die Sanitärräume an verschiedenen Orten/ Gebäuden sind kann dieses erforderlich sein.
Es gilt hier auch die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) Diese sieht im § 3a aber ggf Ausnahmen vor.
Das Ganze ist auch Thema des BR gem § 87 BetrVG. Weiter sollte das Thema in den ASA und § 74 BetrVG mit dem AG, besonders das Thema defekte / nicht nutzbare WC.