Verbesserte Freistellungs-, Vertretungs- und Schulungsansprüche (Stellvertreter/in)

Manky, Thursday, 22.10.2015, 18:20 (vor 3126 Tagen)

"Die Schwerbehinderten-Vertretung braucht bessere Ressourcen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Deshalb müssen realistische Freistellungsregelungen für die Schwerbehniderten-Vertretung (Freistellung ab 100 statt bisher 200 schwerbehinderten Beschäftigten) und erleichterte Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder (Heranziehung des ersten und zweiten stellvertretenden Mitglieds ab 50 bzw. 100 statt ab 100 bzw. 200 schwerbehinderten Beschäftigten) geschaffen werden. Die Stellvertretung muss im Vertretungsfall bereits informiert, geschult und handlungsfähig sein, weshalb sie einen eigenständigen Schulungsanspruch erhalten sollte."


Meine Frage, was ist mit weiteren Stellvertretern (3. Stellv., 4.Stellv, 5.Stellv. usw)? Bekommen Sie da keine Freistellung bzw. Heranziehung?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion