Teilnahmeberechtigung von 450€-Jobler (Versammlung)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 19.11.2015, 22:19 (vor 3087 Tagen)

Hallo zusammen,

Versammlung steht wieder an und jetzt hab ich erstmals einen schwerbehinderten 450€ Jobler, die genaue wöchentliche Arbeitszeit ist mir nicht bekannt, dürfte aber bei so etwa 6 Std. sein.
Ich finde jetzt nichts, dass dieser nicht an der Versammlung teilnehmen dürfte (auch Leiharbeitnehmer nehmen teil), wenn ich jetzt aber als Einladungsbasis die Jahresmeldung nehme, erscheint dieser aufgrund der geringen Stunden darauf nicht.
Irgentwie ein Widerspruch, oder bin ich total auf dem Holzweg?

Besten Dank für eure Antworten.

VG


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