alter Gleichstellungsantrag nachwievor gültig bei Verlust d. SB-Eigenschaft (Gleichstellung)

fisch21, Wednesday, 02.12.2015, 10:13 (vor 3074 Tagen)

Hallo,

e. Kollege hatte einen befristeten GdB von 50. Nun ist ihm der GdB von 50 aberkannt worden und er wurde auf e. GdB von 40 zurückgestuft. VOR d. befristeten GdB von 50 hatte er schon einen GdB von 40 mit einer erfolgreichen Gleichstellung. Ist diese alte, unbefristete Gleichstellung nachwievor gültig oder muss nun einer neuer Gleichstellungsantrag gestellt werden?

Würde es etwas verändern, wenn er von e. GdB von 50 auf 30 runtergestuft worden wäre und der alte Gleichstellungsantrag auf e. GdB von 40 ausgestellt war?

Im voraus vielen Dank für Eure Unterstützung!

Viele Grüße
Karl


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