Urlaubsvertretung (Allgemeines)

Heinrich, Thursday, 03.12.2015, 15:41 (vor 3073 Tagen) @ Holger Mahr

Hallo,

Meine Frage hierzu: Ist dies überhaupt rechtens bzw. kann man dagegen etwas unternehmen?

Grundsätzlich zweimal ja!, also 1. grundsätzlich rechtend und 2. man kann etwas unternehmen.

Also Urlaubsvertretung und hier gilt § 81 Abs. 4, Satz 4 SGB IX.


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