Urlaubsvertretung (Allgemeines)
Hallo,
Meine Frage hierzu: Ist dies überhaupt rechtens bzw. kann man dagegen etwas unternehmen?
Grundsätzlich zweimal ja!, also 1. grundsätzlich rechtend und 2. man kann etwas unternehmen.
Also Urlaubsvertretung und hier gilt § 81 Abs. 4, Satz 4 SGB IX.