Abgeltung Urlaubsanspruch mit voller Erwerbsminderungsrente (Zusatzurlaub)
Hallo Drechsba,
der Nachteilsausgleich Zusatzurlaub teilt nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) das gleiche Schicksal wie der gesetzliche Urlaub. Wenn Urlaubstage abzugelten sind, gilt dies auch für den Nachteilsausgleich Zusatzurlaub.
Ich spreche immer von Nachteilsausgleich. Denn es ist kein Privileg, sondern ein erforderlicher Ausgleich.
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Gruß
Wolfgang