Blindenhund (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 16.12.2015, 12:20 (vor 3060 Tagen) @ Frauenlob

Hallo Frauenlob,

schau mal hier:

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes oder eines anderen Assistenzhundes in aller Regel eine unzulässige Diskriminierung im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 19 AGG dar. Dies gilt ungeachtet eines generellen Verbotes zur Mitnahme von Hunden und auch ungeachtet der Regelungen zum Hausrecht. http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

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VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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