SB Akten (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 21.12.2015, 16:40 (vor 3055 Tagen) @ Rolf Koch

Hallo,

die BEM-Akten sind Unternehmenssache. Hier hat der AG zu entscheiden, ob und in welcher Form diese aufbewahrt werden (dürfen). Die Akten sind dem AG mit Hinweis auf die besondere Schutzbedürftigkeit zu übergeben. Der BR spielt hierbei überhaupt keine Rolle.

Da mit dem Ende des Betriebes auch das Amt der SBV endet, sind alle Akten, die von Betroffenen nicht angefordert wurden, am letzten Tag zu vernichten, da mit Schließung des Betriebes der Zweck der und die Ermächtigung zur Speicherung dieser Daten erloschen ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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