Berufsbildungswerk (Allgemeines)

Heinrich, Tuesday, 09.02.2016, 10:34 (vor 3020 Tagen) @ Volker70

Hallo,

SBV Zuständigkeit = Ja, denn hier kommt es nicht auf einen bestehenden ArbV mit dem AG des Betriebes der Beschäftigung an. Nur darauf, dass sie im Betrieb beschäftigt werden.

JAV Zuständigkeit = analog BR Zuständigkeit, weiter kein aber Thema dieses Formums.


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