Urlaubsanspruch nach Reha. (Allgemeines)
Hallo Heiner,
Bedeutet Satz 2 greift wenn Satz 1 diesem nicht entgegensteht.
wo nimmst Du denn diese These her. Es besteht ein Recht auf Urlaub nach einer REHA-Maßnahme.
So sieht es auch die arbeitgebernahe Haufe, der folgendes Eingestellt hat:
Der Arbeitnehmer dagegen hat das Recht, unmittelbar nach der Maßnahme Urlaub nehmen zu können (früher "Schonzeit").
und die RA-Kanzlei Kotz hat folgendes eingestellt.
c. Um eine Schonung und Erholung im Anschluss an Kurmaßnahmen zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber gem. § 7 Abs.1 S.2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach der Maßnahme Urlaub zu gewähren (sog. Schonungsurlaub).
Paul