Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB (Fragen zu einer Behinderung)

Jörg_2908, Tuesday, 15.03.2016, 08:36 (vor 2965 Tagen)

Ich habe da mal eine Frage. Ein Kollege wurde von 50 GdB auf 30 herab gestuft. Ein Widerspruch habe ich bereits gemacht. Nun die Frage, so lange der Wiederspruch läuft behält ja der Kollege weiterhin die 50%, wie ist das mit seinem Aussweis, wird er nochmals abgestempelt? Auf Arbeit wurde ihn bereits der Sonderurlaub gestrichen....


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