Gibt es halbe schwerbehinderte Menschen??? (Freistellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 26.04.2016, 14:19 (vor 2921 Tagen) @ hapehaller

Moin Moin Hapehaller,

es gibt zwei Größen, in der die Betriebe die Beschäftigten angeben können: Vollkräftestellen (VK) oder Personenanzahl.
Im SGB IX ist immer nur die Personenanzahl der Schwerbehinderten wichtig. Es könnte aber sein, dass dein Arbeitgeber die Vollkräfte meint und somit auf 62,5 VK kommt, die sich durch Teilzeitstellen auf mehr Mitarbeiter/innen verteilen.

Liebe Grüße

Hendrik


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