Stellungnahme des BR bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)
Hallo,
nach der mir bekannten Kommentierung handelt es sich bei derartigen Stellungnahmen um "laufende Geschäfte" des BR. Es ist kein Mitbestimmungstatbestand, der einen Beschluß erfordert.
Der BR kann die Vorgehensweise relativ frei regeln und die Angelegenheit einem bestimmten BRM oder aber zB dem Betriebsausschuß zuweisen.
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&Tschüß
Wolfgang