anspruch auf Entsfheidung des IGA (Kündigung)

Apanatshi, Bayern, Friday, 29.04.2016, 20:36 (vor 2912 Tagen)

Hallo Kollegen,
folgende Frage:
AG hat beim BR einen Antrag auf außerordentliche Kündigung gestellt. Da es dafür keinen Grund gab, hat der BR der Kündigung widersprochen u.a. auch weil § 84 nicht erfüllt war.
Das Integrationsamt hat den AG darauf hingewiesen das es ein Formfehler ist und die Kündigung wenn, nur ordentlich erfolgen kann.
Der Arbeitgeber hat dies gegenüber dem Integrationsamt zwar nachgeholt,nicht aber gegenüber dem BR.
Es wurden Stellungnahmen von BR und SBV vomIGA eingeholt worden, die auch ausführlich erfolgten.
Dies ist nun mindestens 4 Wochen her und wir haben noch keine Rückmeldung erhalten, eine telefonische Rücksprache heute mit dem IGA war leider nicht möglich, da der Ansprechpartner nicht erreichbar war.
Na<chferagen beim Arbeitgeber nach der Stellungnahme des IGA wurden nicht beantwortet, sondern nur angemerkt, dass der AG einen Auflösungsvertrag anstrebe. Weitere Einzelheiten sind uns nicht bekannt.
Muss das Integrationsamt den BR und die SBV eigentlich über seine Entscheidung unterrichten, wenn nicht, ist doch sicher der AG hierzu verpflichtet?
Gleichzeitig besteht aber doch eine klare Auskunftspflicht gem. § 95 gegenüber der SBV sowie eine klare aussage dazu ob ein Auflösungsvertrag erfolgt und bereits definitive Verhandlungen anberaumt sind? Ich habe das dumpfe Gefühl, dass da was ganz gewaltig an uns vorbei geht!
Vielleicht kann jemand ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Gott lob habe ich bisher nicht allzuviel Erfahrung mit Kündigungsverfahren, wird sich allerdings in Zukunft ändern, befürchte ich.
Grüße aus dem Allgäu


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