Gleichstellungsantrag per Mail versenden? (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 01.05.2016, 10:44 (vor 2908 Tagen) @ benjamin

Hallo,

Ich werde das mal in unserer nächsten BR-Sitzung ernsthaft besprechen, denn mir sind das ehrlich gesagt auch zu viele Leute die davon erfahren.

Du kannst das sicherlich problematisieren. Allerdings kannst Du dem BR keine Vorschriften machen, denn dieser handelt - genau wie du als SBV - autonom.
Rechtlich gibt es gegen die Weitergabe innerhalb des BR nichts einzuwenden. Mit Ausnahme der §§ 82 Abs. 2, 83 Abs. 1 BetrVG gibt es innerhalb des BR keine Verschwiegenheitspflicht.
Auch die Anfrage der AA richtet sich an den BR als Gremium, genau wie die Freigabe durch den Antragsteller im Antragsformular das Gremium insgesamt und nicht einzelne Personen bzw. Funktionen umfasst.
Sämtliche sonstigen Verschwiegenheitspflichten beziehen sich lediglich auf eine Weitergabe außerhalb des BR-Gremiums. Das ist auch in der einschlägigen Literatur (ErfK, Fitting, DKKW etc) völlig unstrittig.

--
&Tschüß

Wolfgang


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