HaVersetzung trotz ablehnendem Beschluss des BR (Allgemeines)
Hallo,
Ihr solltet auch in jedem Fall der betroffenen ANin raten, diese "Versetzung" rechtlich überprüfen zu lassen und ggfs. individualrechtlich dagegen vorzugehen.
In den letzten Jahren gab es einige (rechtskräftige) Entscheidungen von LAGs, daß auch der Arbeitsort unter den Schutzbereich des § 81 Abs. 4 SGB IX fällt - trotz Versetzungsvorbehalt im Arbeitsvertrag.
So zB das LAG Hamburg am 15.04.2015:
http://www.arbrb.de/blog/2015/09/09/flexibilitaet-des-arbeitsortes-zugunsten-schwerbehinderter-menschen/
--
&Tschüß
Wolfgang