Befangenheit der SBV? (Allgemeines)
Hallo garda,
auch lesenswert hierzu: SGB IX § 95 Abs. 2, Knittel, 8. Aufl., Rn. 48-51, S. 1193-1194
Da dies mein erster Post hier im Forum ist kurz zu mir:
Ich bin seit 2011 SBV und seit 2014 auch Personalratsmitglied (stellv. Vorsitzender) in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. ~300 MA (z.Zt. 319), 16 sbM/GL.
Vielen Dank an alle für die tolle Arbeit hier im Forum.