Erneute Einladung nach neu arfgetretenen Krankheitstagen (BEM)

Cebulon, Thursday, 19.05.2016, 18:05 (vor 2892 Tagen) @ daha

Unsere Personalabteilung weigert sich vor Ablauf von 12 Monaten nach dem letzten Gespräch wieder eine Einladung zu verschicken.

Dann sollten sich diese oberschlauen Personaler mal mit dem Grundsatzurteil des LAG Schleswig-Holstein vom 03.06.2015, AZ: 6 Sa 396/14, befassen (Revision anhängig beim BAG).
www.dejure.org/2015,27477

Mit welcher genauen Begründung wird denn verweigert, vor 12 Monaten ein erneutes BEM anzubieten? Sind seit dem letzten BEM-Gespräch erneut sechs Wochen AU-Zeiten angefallen?

Gruß,
Cebulon


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