Erneute Einladung nach neu arfgetretenen Krankheitstagen (BEM)
In deinem Fall: Ein BEM wurde angeboten und beendet. Dann läuft das mit den 12 Monaten neu an. Sind wieder die 6 Wochen erreicht, wird ein BEM erneut angeboten.
Eine Verzögerung ( erst mal 12 Monate abwarten ) ist kontraproduktiv und könnte dem Erkrankten u.U. sogar Gründe einer Klage nach AGG geben, wenn z.B. am Arbeitsplatz eine Behinderung/Chronische Krankheit o.a. erworben wurde.