Unterbreitung einer "Frühverentung" (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 21.05.2016, 15:25 (vor 2868 Tagen) @ Uwe64

Hallo,

ein AG kann keinen AN in Frührente "schicken", das entscheidet immer noch alleine die DRV.

Und wenn derartige Schwierigekiten vorliegen, daß der AG den AN loswerden will, dann ist das natürlich ein Fall für den § 95 Abs. 2 SGB IX, bei der die SBV vorher zu unterrichten ist und natürlich auch für § 84 Abs. 1 SGB IX.

Da sollte man aber auch als SBV, die wohl nicht erst seit gestern amtiert, mit einem Standardkommentar innerhalb weniger Minuten selber draufkommen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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