SV zw. BR und Personalabteilung (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 02.06.2016, 11:57 (vor 2883 Tagen)

Hallo Kollegen,
ich habe hier eine entscheidende Frage.
Ist es der Schwerbehindertenvertretung gestattet, Schriftverkehr des Betriebsrates im Zusammenhang mit einem Beschluss bei der Versetzung einer Schwerbehinderten an die Schwerbehinderte weiterzuleiten.
Es handelt sich hier lediglich darum, dass der BR-vorsitzende mitteilt, dass es keine Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung von Frau ... gibt.
Dies wurde zur Information an die betroffene Schwerbehinderte weitergeleitet.
Ich bin als Schwerbehindertenvertretung im übrigen selbst Betriebsrätin und die betroffene Schwerbehinderte ist sogar selbst Ersatzmitglied des Betriebsrates.

Der AG ist nun der Meinung dass es zu einer Verschwiegenheitspflicht geht.
Ich meine ich habe mich nicht fehlverhalten aber vielleicht täusche ich mich auch.

Es gab im übrigen eine Gerichtsverhandlung bezüglich der Versetzung.

Grüße, Apanatshi


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