SV zw. BR und Personalabteilung (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 02.06.2016, 14:49 (vor 2878 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,
danke für Deine Rückmeldung. Ich war in der Zwischenzeit auch aktiv und habe Rechtsauskünfte bei Gewerkschaft und zwei Juristen eingeholt.
Es gibt hier keinen Verstoß gegen Verschwiegenheitsverpflichtung. Da waren sich alle einig.
Die Information hat ausschließlich die Betroffene erhalten, die es Ihrerseits ihrem Anwalt weitergeleitet hat. Und auf die Information hat sie Anspruch.
Die Email habe ich mir auch nicht vom BR erschlichen, sondern ich habe diese email vom BR erhalten in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertretung.

Da ich den Arbeitgeber vor geraumer Zeit auf die fehlende Einhaltung von § 95 hingewiesen habe (in derselben Sache) und ihn auf eine Ordnungswidrigkeit hingewiesen habe, wird dies wohl die Retourkutsche gewesen sein. Traurig, dass man auf diesem unsachlichen Weg versucht die Interessensvertreter zu beschäftigen und in die Defensive zu bringen.
Sollte jemand aber noch was dazu zu sagen haben, würde ich mich freuen - man lernt ja schließlich nie aus.

Danke, A.


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