Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit (Umgang mit Arbeitgeber)

Sandra, Hessen, Monday, 06.06.2016, 17:50 (vor 2878 Tagen)

Hallo Leute hier mal eine Frage die ich so nicht beantworten kann.
unser Ag plant eine Kürzung von Sonderzahlung wegen Krankheitnach §4aEntgFG.

Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Und das habe ich im Netz gefunden : Wird also eine chronische Krankheit als Behinderung anerkannt, müsste der Arbeitgeber bei Maßnahmen aufgrund dieser Vorschriften zwischen Fehltagen, die auf der chronischen Krankheit beruhen und Fehltagen, die auf einer davon unabhängigen Krankheit beruhen, unterscheiden. Unterlässt er diese Differenzierung, könnte eine unzulässige Benachteiligung wegen einer Behinderung vorliegen. Denn für Arbeitnehmer/-innen mit Behinderung aufgrund einer chronischen Krankheit ist das Risiko erhöht, Fehltage gerade aufgrund ihrer Krankheit ansammeln. Also kann man sagen das es bei Mitarbeiter mit Behinderung nicht so einfach gekürzt werden darf oder wie ist das zu verstehen ???
Danke und Gruß Sandra


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion