Rücktritt der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 10.06.2016, 14:35 (vor 2876 Tagen) @ Eule65

An wen müssen wir schreiben, dass wir zurücktreten?

Hallo Anja,

der Rücktritt, das heißt die Amtsniederlegung, erfolgt gegenüber der SchwbV. Das heißt, die Vertrauensperson erklärt gegenüber der Stellvertretung ihren Rücktritt.

Den Begriff "Vorsitzender" gibt es im Zusammenhang mit der Schwerbehindertenvertretung nicht, sondern "Vertrauensperson" nach § 94 Abs. 1 SGB IX, da kein Kollegialorgan.

Gruß,
Cebulon


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