Prüfpflicht bei der Arge auch bei Einstellung für Elternzeit? (Einstellung)

Nemo-1974, Friday, 10.06.2016, 18:37 (vor 2849 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe das Forum zwar durchsucht, aber irgendwie nicht die richtige Antwort gefunden.

Es geht um die Beteiligung der SBV bei einer befristeten Einstellung als Ersatz für einen MA, der in Elternzeit geht.

Ist der AG auch bei einer solchen Einstellung verpflichtet, bei der Arge anzufragen, ob evtl. schwerbehinderte Bewerber zur Verfügung stehen?

Die Stelle war meines Wissens nur intern ausgeschrieben, trotzdem scheint es einen Bewerber von extern zu geben (nicht schwerbehindert).
Ob interne Bewerbungen eingegangen sind, ist mir nicht bekannt.

Ich lese zwar in all meinen Unterlagen, dass die SBV bei Einstellungen zu beteiligen ist und bei der Arge angefragt werden muss, aber gilt das auch bei Einstellungen, die direkt als befristet ausgeschrieben werden (Elternzeit)?

Ich stehe da gerade echt auf dem Schlauch.

Wäre toll wenn ihr mir schreibt, wo ich es nachlesen kann, denn sollte es Pflicht sein (Anfrage bei der Arge usw.), werde ich es definitiv auch begründen müssen.....

Meist gestellte Frage.... "wo steht das geschrieben?"

Ich danke euch für eure Antworten


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