Prüfpflicht bei der Arge auch bei Einstellung für Elternzeit? (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Friday, 10.06.2016, 22:29 (vor 2876 Tagen) @ Nemo-1974

Hey,
andersrum gefragt: steht im § 81 (1)SGB IX irgendetwas davon, das bei befristeten Einstellungen es keine Prüfpflicht gibt?

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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