Prüfpflicht bei der Arge auch bei Einstellung für Elternzeit? (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 11.06.2016, 13:19 (vor 2848 Tagen) @ Nemo-1974

Hallo zusammen,

Hallo,


ich habe das Forum zwar durchsucht, aber irgendwie nicht die richtige Antwort gefunden.

Du wärst in jedem einschlägigen Kommentar fündig geworden. Ohne Kommentar geht es nun mal nicht.


Es geht um die Beteiligung der SBV bei einer befristeten Einstellung als Ersatz für einen MA, der in Elternzeit geht.

Ist der AG auch bei einer solchen Einstellung verpflichtet, bei der Arge anzufragen, ob evtl. schwerbehinderte Bewerber zur Verfügung stehen?

Schon im Gesetzestext findet sich keine Ausnahme


Die Stelle war meines Wissens nur intern ausgeschrieben, trotzdem scheint es einen Bewerber von extern zu geben (nicht schwerbehindert).
Ob interne Bewerbungen eingegangen sind, ist mir nicht bekannt.

Wieso nicht? Informiert Dich Dein AG nicht ?


Ich lese zwar in all meinen Unterlagen, dass die SBV bei Einstellungen zu beteiligen ist und bei der Arge angefragt werden muss, aber gilt das auch bei Einstellungen, die direkt als befristet ausgeschrieben werden (Elternzeit)?

Ich stehe da gerade echt auf dem Schlauch.

Wäre toll wenn ihr mir schreibt, wo ich es nachlesen kann, denn sollte es Pflicht sein (Anfrage bei der Arge usw.), werde ich es definitiv auch begründen müssen.....

Sollte es für eine allgemeingültig formulierte gesetzliche Vorschrift Ausnahmen geben, müßte das auch in dieser Vorschrift drinstehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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