Krankheitstage bei BEM (BEM)

Volker70, BW, Monday, 13.06.2016, 17:08 (vor 2873 Tagen)

Hallo,
unser AG ist nun endlich bereit eine Vereinbarung über BEM mit dem BR zu verfassen, Als SBV werde ich natürlich dabei sein.
Nun bin ich natürlich den Basiskommentar zum SGB IX durchgegangen und stoße auf einen Satz, der mir bislang gänzlich fremd war:
'Wenn gem. §84 die 3 Anspruchsvoraussetzungen (bestehendes Beschäftigungsverhältnis, mindestens 42 ärztlich dokumentierte krankheitsbedingte AU Tage, Zustimmung des Beschäftigten für ein BEM verfahren vorliegen.... ' (Basiskommentar Seite 215)

Bisher hatte ich immer etwas von 6 Wochen im Kopf - OK, bei einer 7 Tage Woche kommt das mit den 42 Tagen hin :-)
Hat sich da etwas geändert? Da wir auch Mitarbeiter haben, die 1 oder 3 Tage die Woche arbeiten, denke ich das es durchaus Sinn machen kann dies mit AU Tage und nicht in Wochen zu hinterlegen.

Kann mir jemand mehr darüber sagen, ist es nun mit 42 AU Tagen amtlich, kann ich dies in den Verhandlungen einbringen :-)


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