Verzicht auf 1. SBV-Stellvertretung (Stellvertreter/in)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 16.06.2016, 11:00 (vor 2870 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,
eine unerfreuliche Angelegenheit:
Mein 1. Stellvertreter sieht sich außerstande die Aufgaben als 1. Stellvertreter wahrzunehmen. Er ist nicht freigestellt und fühlt sich überfordert mit seinen Aufgaben. Das heißt, er kann bzw. will die Prioritäten nicht setzen, was die Aufgaben der SBV betrifft. Dadurch kommt er immer wieder in Erklärungsnot gegenüber seiner Abteilung, nimmt an Sitzungen nicht teil, obwohl wir Mechanismen geschaffen haben, dass er zumindest an einem Tag SBV-Arbeit leisten kann (Teilnahme an Sitzungen oder andere Tätigkeiten). Er kann zu keinen weiteren Aufgaben eingeteilt werden z.Zt., was mir als VP die Arbeit sehr erschwert, da mir auch die Zuverlässigkeit fehlt. Da ich als Vertrauensperson auch nur mit 32 Std. wöchentlich freigestellt bin, ist die Arbeit alleine kaum zu schaffen bei ca. 180 SB und Mehrhäusigkeit in verschiedenen Orten, die zum Teil 20-30 km auseinanderliegen). Der Arbeitgeber hat eine Vollfreistellung verweigert und wir hätten das vom dem Arbeitsgericht klären lassen müssen. Darauf haben wir aus verschiedenen Gründen verzichtet.
Mein 1. Stellvertreter könnte sich theoretisch vorstellen in die 2. Stellvertretung zu gehen und die 2. Stellvertretung würde die 1. Stellvertretung übernehmen.
Nach meinem Wissen geht das aber nicht, sondern er müsste komplett von seinem Amt zurücktreten. Die 2. Stellvertretung wäre ggf. bereit, nachzurücken. Sie ist als Betriebsrätin freigestellt und ich könnte die Kollegin so zuverlässig einarbeiten, so dass Sie ggf. irgendwann mein Amt übernehmen kann, vorausgesetzt ich scheide noch vor Ende der Amtszeit (2018)aus.
2017 werden sowieso die Karten neu gemischt (in Bezug auf Freistellungsanspruch), dann wäre die Thematik schon mal vom Tisch.

Könnt ihr mir die rechtliche Situation vielleicht darstellen, habe explizit dazu nichts gefunden, nur zum Rücktritt eines Stellvertreter.

Gruß, A.


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