Ordnungswidrigkeiten (Umgang mit Arbeitgeber)

MatthiasNRW, Friday, 17.06.2016, 13:13 (vor 2869 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ein OWi-Verfahren ist in der Praxis ein sehr stumpfes "Schwert", da die zuständige AA regelmäßig kein Interesse am Verfahren hat und seeehr viel Verständnis für AGs.

Korrekt.
Die Einnahmen aus den Bußgeldern, die der Ausgleichsabgabe zugute kommen, sind daher auch verschwindend gering. Im LWL-Jahresbericht läuft das vermutlich unter "Sonstige Einnahmen (u. a. Rückforderungen, Kostenbeiträge)". Dass Bußgelder nicht genannt sind, spricht schon für sich.

Manchmal hat das jeweilige Integrationsamt oder ggf. die örtliche Fachstelle (je nach Bundesland) durchaus auch Interesse, den AG an die Verpflichtungen aus dem SGB IX zu erinnern und klärt während eines gemeinsamen Gesprächs auch gerne darüber auf.


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