Ordnungswidrigkeiten (Umgang mit Arbeitgeber)

Apanatshi, Bayern, Friday, 17.06.2016, 13:18 (vor 2863 Tagen) @ albarracin

Na Prima Leute,

Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht zur zukünftigen Unterlassung habe ich natürlich überhaupt keine Erfahrung. Kann ich das als SBV veranlassen oder muss das über BR gehen, vermutlich nicht!
Werde dazu ja wohl auch einen Rechtsanwalt benötigen? oder kann ich mich über ver.di vertreten lassen.

Taktik wäre aber auch nicht schlecht, wenn ich erst ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrenge, wenns dann immer noch nicht besser wird die letzte Keule Arbeitsgericht, oder was meint ihr?

Gruß A.


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