Ordnungswidrigkeiten (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 17.06.2016, 13:27 (vor 2862 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

als eigenständige Arbeitnehmervertretung hast Du natürlich auch ein eigenständiges Recht auf das Beschreiten des Rechtsweges.
Wie das dann konkret funktioniert und was Du dafür tun mußt, erklärt Dir jeder seriöse Fachanwalt und gibt Dir ggfs. die entsprechenden Formulierungen vor. Die wollen sich ja ihr Honorar auch rechtssicher verdienen.

Ob sich Dein AG von einem - evtl. durch die AA verschleppten oder schnell eingestellten - OWi-Verfahren beeindrucken läßt, halte ich für äußerst fraglich - vor allem dann, wenn der AG hartnäckig den § 95 SGB IX mißachtet.

Da wäre mE der dezente Hinweis der SBV - zB im Rahmen einer Aussetzung - auf ggfs. notwendige Klage vor dem ArbG mE wirkungsvoller.

Ansonsten kann evtl. auch die Hinzuziehung des IA wie von Matthias vorgeschlagen evtl. etwas bewirken - vor allem dann, wenn es um die Pflicht des AG nach § 84 Abs. 1 SGB IX geht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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