Ordnungswidrigkeiten (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Friday, 17.06.2016, 13:40 (vor 2842 Tagen) @ albarracin

... da die zuständige AA regelmäßig kein Interesse am Verfahren hat

... und da anscheinend Andrea Nahles mit Gefolge als zuständige Aufsichtsbehörde für die BA für Arbeit nur untätig zuschaut. Es ist natürlich auch denkbar, sich mit einer Eingabe oder Aufsichtsbeschwerde nach Artikel 17 des Grundgesetzes an die Aufsichtsbehörde der Bundesagentur für Arbeit zu wenden, also direkt an das BMAS, Telefon (030) 221 911 006

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion