SBV wird von swb ANin "ausgeladen" (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 21.06.2016, 08:25 (vor 2837 Tagen) @ lolarollt

Hallo Lola,

Kann der AG auf Wunsch des swb AN hin seine Informationspflicht unterlassen und mich als SBV einfach nicht weiter informieren, wie sich der neue Arbeitsplatz bzw. -vertrag gestaltet?

Eine solche Ablehnung berührt nicht die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen.
Außerdem gilt stets das allgemeine Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs. 2 SGB IX, da hier kein Ablehnungsgrund geregelt ist.
Die Anhörungs- und Unterrichtungsrechte der Schwerbehindertenvertretung werden deshalb durch die Ablehnung ihrer individuellen Mitwirkung seitens eines einzelnen schwerbehinderten Bewerbers nicht ausgeschlossen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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