SBV wird von swb ANin "ausgeladen" (Allgemeines)
Hallo Lola,
Kann der AG auf Wunsch des swb AN hin seine Informationspflicht unterlassen und mich als SBV einfach nicht weiter informieren, wie sich der neue Arbeitsplatz bzw. -vertrag gestaltet?
Eine solche Ablehnung berührt nicht die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen.
Außerdem gilt stets das allgemeine Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs. 2 SGB IX, da hier kein Ablehnungsgrund geregelt ist.
Die Anhörungs- und Unterrichtungsrechte der Schwerbehindertenvertretung werden deshalb durch die Ablehnung ihrer individuellen Mitwirkung seitens eines einzelnen schwerbehinderten Bewerbers nicht ausgeschlossen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter