SBV wird von swb ANin "ausgeladen" (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.06.2016, 08:39 (vor 2865 Tagen) @ lolarollt

Hallo,

Du mußt hier zwei Sachverhalte auseinanderhalten:

1.
Es gibt kein automatisches Recht der SBV auf Teilnahme an Personalgesprächen (mit Ausnahme von Bewerbergesprächen nach § 95 Abs. 2 Satz 3 iVm § 81 Abs. 1 Satz 10SGB IX) von sb AN.
Ein sb AN muß die Teilnahme der SBV bei Personalgesprächen ausdrücklich wollen.

2.
Komplett zu trennen von der konkreten Begleitung bei Personalgesprächen ist die Information und Anhörung nach § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX einschließlich der Sanktionsmöglichkeit der Aussetzung nach Satz 2. Hier kennt die Literatur kein Verweigerungsrecht des sb AN. Auch das Gesetz sieht hierfür keine Ausnahme vor. Diese Information und Anhörung muß immer rechtzeitig und umfassend erfolgen - unabhängig davon, ob der betroffene sb AN dazu schweigt oder dies gar ablehnt. Plant der AG ein Personalgespräch mit einem sb AN, hat diese Information regelmäßig bereits vor dem geplanten Gesprächstermin stattzufinden.

P.S.: Hans-Peter war schneller, wie ich gerade gesehen habe.

--
&Tschüß

Wolfgang


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