2. volständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Freistellung)

Bubi, Tuesday, 21.06.2016, 15:36 (vor 2860 Tagen)

Hallo Zusammen,

wir würden gerne eine 2. vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters beantragen, haben aber Probleme mit der Begründung. Da im § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX nur die Heranziehung steht und dies nicht so explizit geregelt ist wie § 46 Abs. 4 BPersVG mit einer Freistellungsstaffel.

Wir haben ca. 210 schwerbehinderte Mitarbeiter zu betreuen, die über die ganze Republik verteilt sind.

Das Vorschaltgesetz zum Schwerbehindertenrecht soll dieses bereits vor Inkrafttreten der übrigen Bestimmungen des BTHG das Schwerbehindertenrecht mit sofortiger Wirkung ändern (Freistellung bei 100 MA anstatt 200 MA).

Uns geht es nur um die Begründung der 2. Freistellung anstatt Heranziehung der weiteren Stellvertreter.

Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Bubi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion