2. volständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Freistellung)
Eine Freistellung für den 1.Stellvertreter ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sondern halt immer die Heranziehung. Im vorliegenden Fall würde ich als Vertrauensperson dem AG mitteilen, das mein 1.Stellvertreter gemäß § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX zu 100 % ständig herangezogen wird. Dann eine Auflistung beifügen, welche Aufgabengebiete ihm zu Erledigung übertragen werden.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."