2. volständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Freistellung)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 22.06.2016, 14:09 (vor 2836 Tagen) @ Bubi

Eine Freistellung für den 1.Stellvertreter ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sondern halt immer die Heranziehung. Im vorliegenden Fall würde ich als Vertrauensperson dem AG mitteilen, das mein 1.Stellvertreter gemäß § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX zu 100 % ständig herangezogen wird. Dann eine Auflistung beifügen, welche Aufgabengebiete ihm zu Erledigung übertragen werden.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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