Jahresversammlung Protokoll (Versammlung)

Susi Susi, Monday, 27.06.2016, 10:21 (vor 2854 Tagen)

Zur Jahresversammlung der Schwerbehinderten/Gleichgestellten wurde der AG -Beauftragte geladen, welcher dann auch nach § 83 Abs. 3 SGB IX Bericht erstattete. Über die Versammlung wurde ein Protokoll vom stellvertretenden SBVler angefertigt.
Frage: Muss das Protokoll dem Arbeitgeber zugängig gemacht werden? Hat der AG ein Recht auf Einsichtnahme in das Protokoll?
(Hinweis: es waren ca. 50% der schwerbehinderten/gleichgestellten MA anwesend und das Protokoll soll allen schwerbehinderten/gleichgestellten MA zugängig gemacht werden)


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