Jahresversammlung Protokoll (Versammlung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 27.06.2016, 13:54 (vor 2854 Tagen) @ Susi Susi

Hallo,

es gibt keine Rechtsvorschrift, die die Anfertigung eines Protokolls der Schwerbehindertenversammlung verlangt. Deswegen gibt es auch keine Vorschrift, die einen Anspruch auf Herausgabe eines solchen Protokolls begründet.

Mit Versammlungsunterlagen, Präsentationen etc. kann die SBV grundsätzlich relativ frei verfahren und sie auch veröffentlichen.

Beinhaltet das "Protokoll" aber auch zB Wortbeiträge von sbM, sind auch bei Weitergabe nur im Kreis der sbM alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Die Weiterleitung eines Protokolls, das Beiträge von teilnehmenden sbM enthält, an Personen außerhalb der SBV halte ich tendenziell für rechtswidrig, sofern auch nur die geringste Möglichkeit besteht, daß diese teilnehmenden sbM identifizierbar werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion