Fragen im Neuantrag (Fragen zu einer Behinderung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 29.06.2016, 16:07 (vor 2851 Tagen) @ paul1

Hallo Mitstreiter,
im Neuantrag(Bayern) zur Feststellung der Behinderung wird folgendes gefragt:

A1:
Hier soll man den GdB angeben, den man möchte. Dies verwundert mich, denn diesen sol doch die Behörde feststellen. Oder wie ist das gemeint?

C4: Hier wird nach der Erwerbstätigkeit gefragt. Warum? Was verbirgt sich dahinter?

Danke für Infos
Paul

Hallo,

A1:
In einem evtl. Widerspruchsverfahren wird anhand der Angabe der "Erfolg" gemessen, der maßgeblich ist für die Kostenentscheidung.
Diese Angabe verlangen aber nicht alle Bundesländer in ihren Formularen, da auch noch in einer evtl. Widerspruchsbegründung der verlangte Gesamt-GdB angegeben werden kann.
Faktisch ist diese Angabe bereits im Antrag u.U. ein Nachteil für den Antragsteller, zB wenn aufgrund der eingesehenen ärztlichen Stellungnahmen evtl. sogar ein höherer Gesamt-GdB in der Widerspruchsbegründung gefordert werden könnte.

C4: Dahinter verbirgt sich die 3-Wochen-Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html
die zB im Fall des § 90 Abs. 2a SGB IX (vorläufiger Kündigungsschutz) rechtliche Wirkung haben kann

--
&Tschüß

Wolfgang


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