Berechnung der Fehltage (BEM)

Apanatshi, Bayern, Monday, 04.07.2016, 12:26 (vor 2846 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,

Wie berechnet sich die Frist von 6 Wochen? Da werfen sich einige Fragen auf:
1. zählen nur die Tage mit, die durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert sind, durchlaufend, auch Feiertage oder eigentlich frei geplante Tage und Wochenende?
2. Wie verfährt man bei Mitarbeitern, die nur 3 Tage in der Woche arbeiten oder auch nur einen? Die Berechnung hier ist manchen nicht klar, auch ich bin da etwas unsicher.

Bei dieser Frage ist zu unterscheiden, ob die Erkrankung länger als 6 Wochen ununterbrochen besteht oder die Frist von 6 Wochen durch mehrere Arbeitsunfähigkeitstage zu berechnen ist. Die erste Frist ist leicht zu bestimmen. Eine Erkrankung über 6 Wochen – 42 Tage – erfüllt die Voraussetzungen (Wochenenden sind mitgezählt und vermutlich auch die Feiertage). Soweit o.k.
Bei mehreren Erkrankungen ist dann wohl abzustellen auf die Zahl der Arbeitstage und die Frist dann unter Berücksichtigung der üblichen Arbeitswoche zu berechnen. Arbeitet die betroffene Person in der 5-Tage-Woche, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nach 30 Arbeitstagen mit Arbeitsunfähigkeitsmeldung vor. In der 6-Tage-Woche sind 36 Arbeitstage mit Arbeitsunfähigkeitsmeldung erforderlich.
Und da beginnt mein Problem.

Unser Arbeitgeber kam darüber hinaus auf die kuriose Idee, dass Halbtagskräfte bereits mit 21 Tagen Krankheit unter BEM fallen.

Vielleicht kann mich einer von Euch Profis auf irgend eine Stelle hinweisen, die das klar verständlich und praktikabel erklärt, damit sich der Knoten endlich löst.

Bisher gingen wir immer grundsätzlich davon aus, egal, wie jemand arbeitet, ob mit 5 Tagen pro Woche oder weniger, nach 42 AU-Tagen (auch ohne AU-Bescheinigung, also einzelne Fehltage) viel er unter BEM.
Wie ist denn nun die Rechtssprechung. Habe viel gesucht und recherchiert, aber bin nicht wirklich soweit gekommen, dass meine Fragen komplett beantwortet sind.

Liebe Grüße, A.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion