Berechnung der Fehltage (BEM)
Hallo Apanatschi,
eine ähnliche Frage hattest du schon am 19.11.2015 gestellt.
Hast du schon Seminare zum Thema BEM besucht ?
Es geht - zu deiner Frage bei Teilzeit, egal ob jemand 3 Tage die Woche oder 5 Tage Halbtags arbeitet immer um die 6 Wochenfrist. Hier zählt jeweils die Woche nicht die Tage oder Stunden.
Es ist aber keinem AG verwehrt auch eher ein BEM anzubieten.
Sogar bei Null dokumentierten Fehltagen ( Es gibt solche AU Verweigerer, die immer auch Krank zur Arbeit kommen ) kann ein BEM angestoßen werden. [Quelle: Betriebliches Eingliederungsmanagement.pdf vom VDK ]