Berechnung der Fehltage (BEM)

ciralifan, Monday, 04.07.2016, 13:06 (vor 2847 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatschi,
eine ähnliche Frage hattest du schon am 19.11.2015 gestellt.
Hast du schon Seminare zum Thema BEM besucht ?
Es geht - zu deiner Frage bei Teilzeit, egal ob jemand 3 Tage die Woche oder 5 Tage Halbtags arbeitet immer um die 6 Wochenfrist. Hier zählt jeweils die Woche nicht die Tage oder Stunden.
Es ist aber keinem AG verwehrt auch eher ein BEM anzubieten.
Sogar bei Null dokumentierten Fehltagen ( Es gibt solche AU Verweigerer, die immer auch Krank zur Arbeit kommen ) kann ein BEM angestoßen werden. [Quelle: Betriebliches Eingliederungsmanagement.pdf vom VDK ]


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