Berechnung der Fehltage (BEM)

Apanatshi, Bayern, Monday, 04.07.2016, 13:28 (vor 2851 Tagen) @ ciralifan

Hallo Ciralifan,
richtig, die Frage habe ich schon mal gestellt und die Antwort ist nach wie vor nicht befriedigend.
Ich habe BEM-Seminare besucht, aber was die Fehltageberechnung betraf wurde noch nie im Detail beantwortet und anscheinend scheiden sich dabei auch die Geister!!!
Die einen nehmen nur die AU's vom Arzt, andere nehmen auch einzelne Kranktage oder Kurzerkrankungen ohne dazu ohne AU-Bescheinigung. Es muss hierzu doch auch eine Rechtsprechung geben oder eine einheitliche Linie?! Dazu finde ich nichts aktuelles. Daher meine Frage.
Alle Halbtagskräfte jetzt früher zu BEM-Gesprächen zu laden, nämlich bei Erreichen der Hälfte von 42 Tagen = 21 Tage, erscheint mir sinnlos und willkürlich. Natürlich kann der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer BEM früher einleiten, aber dafür sollte es schon Gründe geben. Und bei diesem Beispiel ging es nur darum, dass man der Meinung ist, Halbtagskräften müssten grundsätzlich nach 21 Tagen B EM angeboten werden!!!, eben weil Halbtagskräfte.
Dies ist in meinen Augen ein Verstoß gegen AGG.

Gruß A.


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