Berechnung der Fehltage (BEM)

WoBi, Monday, 04.07.2016, 18:23 (vor 2846 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,
die gesetzliche Grundlage für Krankheitstage ist im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz – EntgFG) geregelt. Dort ist es der §3.
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Arbeitgeber erfassen doch jeden einzelnen (Fehl-)Tag. Sind es 42 Fehltage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten wirkt § 84 Abs. 2 SGB IX.

Das Wie und Wann bzw. Dauer ergibt sich aus §5 EntFG.
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Wenn eine Person 1, 2 oder 3 Tage krank ist, sind dies 1, 2 oder 3 Tage. Wenn der Arzt eine AU für eine Woche ausstellt, sind es 7 Tage. Wenn eine Person 3 Wochen auf REHA ist, sind dies 21 Tage. Bei 4 Wochen stufenweise Wiedereingliederung (verordnete, medizinische Maßnahme) sind dies 28 Tage. Die Arbeitszeit spiel keine Rolle. Es wird nach Kalendertage gerechnet. Ein Feiertag ist auch ein Kalendertag und ggf. ein wegen Krankheit entfallener Arbeitstag.

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Gruß
Wolfgang


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