Berechnung der Fehltage (BEM)

jp, Bayern, Monday, 04.07.2016, 19:22 (vor 2852 Tagen) @ Apanatshi

Liebe Apanatshi,

vielleicht helfen Dir diese Zeilen weiter:
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Die Ermittlung des Zeitpunkts für die Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX
von Anja Hillmann und Dr. Alexander Gagel
Seit der Neufassung des § 84 Abs. 2 im Jahre 2004 stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, wie der Zeitpunkt für die Einleitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu ermitteln ist.
Unsicherheiten bestehen hierbei insbesondere hinsichtlich folgender Fragen:
- sind bei der Berechnung der Sechs-Wochen-Frist auch die Tage zu berücksichtigen, an denen der Beschäftigte arbeitsfrei hatte; dies sind z.B. die Wochenenden, Feiertage, Tage der Freistellung, freie Tage bei Teilwochenarbeit, arbeitsfreie Zeiten bei Kurzarbeit oder Abfeiern von Überstunden bzw. von Arbeitszeitkonten; und
- wie ist bei der Berechnung zu verfahren ist, wenn nur an einzelnen Tagen der Woche gearbeitet wird oder die Arbeitsunfähigkeit nur für eine Teilwoche bescheinigt ist.

Unser Standpunkt hierzu:
1. Auch Tage des Arbeitsverhältnisses an denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung schuldet (Teilwochenarbeit, Feiertage, Wochenenden usw.) sind in die Berechnung des 6 Wochen Zeitraumes einzubeziehen.
2. Der Arbeitgeber muss nur die ihm bekannten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zugrunde legen. Zu eigenen Nachforschungen ist er nicht verpflichtet.
3. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsunfähigkeit kontinuierlich bestand, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit nur durch ein Wochenende, einen Feiertag oder Zeiten in denen keine Arbeitsleistung geschuldet ist unterbrochen wurde und sich im Anschluss hieran fortsetzt.
4. Eine wiederholte Arbeitsunfähigkeit kann unabhängig von einem Sechs- Wochen- Zeitraum ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nahelegen.


Der Arbeitgeber tut gut daran möglichst frühzeitig das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements einzusetzen. Bei Teilzeitbeschäftigungen ist kein Raster anzulegen, welches lediglich die Tage, an welchen gearbeitet werden müsste berücksichtigt. Vielmehr sind alle Tage der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen, einschließlich Wochenende, Feiertagen und arbeitsfreie Tagen.
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Viel Erfolg:-)

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jp


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