Gültigkeit (Gleichstellung)

Apanatshi, Bayern, Friday, 08.07.2016, 09:13 (vor 2821 Tagen)

Hallo liebe Forumsbesucher,
Ich bin mir zwar fast sicher, dass ich mit folgender Meinung Recht habe, weiß es aber leider nicht ganz genau
Eine Kollegin hat eine Gleichstellung. Sie will nun ihre Arbeitszeit evtl. reduzieren auf unter 18 Stunden (evtl. 16). Sie wird damit wohl die Gleichstellung verlieren, oder?
Ich hab jetzt rauf und runter recherchiert, finde aber nur dass die Gleichstellung verloren geht, wenn nach der Gleichstellung ein GdB von mind. 50 erfolgt und dieser wieder aberkannt wird. Die Gleichstellung kann nicht wieder aufleben.
Daraus folgere ich, dass auch der Gleichstellungsstatus bei Wegfall der Voraussetzungen - nämlich Mindestarbeitszeit in der Woche - ungültig wird.

Wer weiss es besser und genauer, evtl. sogar die Quelle?✿


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